Emanuel Schinnerl e.U.
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Steine - Fliesen - Zubehör

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Emanuel Schinnerl e. U.

Steine-Fliesen-Zubehör

Gewerbestraße 4, 4331 Naarn im Machlande


Grundlagen des Auftrages sind

-   das Angebotsschreiben
-   die vorliegenden Bedingungen
-   die einschlägigen Ö-NORMEN in der zurzeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.


Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.


Ausführung des Auftrages

Die Leistungen werden grundsätzlich laut Angebotsschreiben ausgeführt. Dem Auftragsnehmer (AN) steht es frei, Vorschläge über Änderungen zu machen. Der AN ist berechtigt, während der Baudurchführung, im Interesse der raschen und preiswerten Erreichung des Bauzieles, Änderungen in der Ausführung vorzunehmen.


Preisbasis

Sofern im Angebotsschreiben nichts anderes festgelegt ist, gelten die angebotenen bzw. vereinbarten Preise als Festpreise. Gültigkeitsdauer des Angebotes sind 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum. Fallen im Zuge der Ausführung zusätzliche Aufwendungen von Arbeitszeiten und/oder Materialien an, werden diese nach tatsächlichem Aufwand bzw. Aufmaß zusätzlich zum Angebotsschreiben verrechnet.


Fristen und Pönale

Aus Zeitverzögerungen bedingt durch Witterungsverhältnisse (Regen, Frost, Eis, Schneefall, ect.) sowie Behinderung bei der Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen können keine Ansprüche auf Pönale oder andere, wie auch immer geartete Preisnachlässe oder Abzüge geltend gemacht werden.


Sonderbestellungsartikel

Die Retournahme ist nur mit einer vorhergehenden Vereinbarung zwischen AN und Auftraggeber (AG) möglich. Ansonsten werden Retourwaren mit einer Manipulationsgebühr von 15 % des Warenwertes in Rechnung gestellt. Waren werden ausschließlich originalverpackt und unbeschädigt im einwandfreien Zustand retour genommen.


Gewährleistung und Schadenersatz

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Für die Behebung der Mängel hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, auf seine Kosten Dritte zu beauftragen.


Rechnungslegung und Zahlung

Im Allgemeinen werden Rechnungen nach Beendigung der Leistung ausgestellt. Eine Anzahlung von 1/3 der Angebotssumme ist bei Auftragsbestätigung fällig. Während der Durchführung der Leistung hat der AN dem Fortschritt seiner Leistung entsprechend das Recht, Teilrechnungen zu legen. Nach Fertigstellung der beauftragten Leistung wird eine Schlussrechnung unter Abzug der gestellten Anzahlung der ggf. Teilrechnungen ausgestellt. Sollten keine gesonderten Vereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.


Weitergabe des Auftrages

Der AN hat das Recht, den Auftrag an Dritte, sei es zur Gänze oder zum Teil, weiterzugeben.


Rücktritt vom Vertrag

Sollte der AG vom Vertrag zurücktreten, kann der AN bereits geleistete Vorarbeiten, in welcher Art auch immer, bzw. eine Stornogebühr von 5 % des Nettoauftragswertes verrechnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind zeitliche Verzögerungen (z.B. AG verschiebt das Bauvorhaben auf einen späteren Zeitpunkt). Keine Ausnahme stellt die Auftragserteilung an eine andere Firma zu einem späteren Zeitpunkt dar. In solchen Fällen ist der AN berechtigt, die oben genannten Aufwände bzw. Stornogebühr zu verrechnen.


Zusätzliche Vereinbarungen

Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorher genannten Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Nach der Bestimmung des neuen Datenschutzgesetzes (DSGVO) sind wir angehalten, Sie als Kunden bzw. Geschäftspartner zu informieren, dass wir die im Rahmen des DSGVO zulässigen geschäftsnotwendigen Daten bei uns automationsunterstützt speichern und verarbeiten. Diese entnehmen Sie gesondert unserer Datenschutzerklärung.

Wir übernehmen keine Haftung für Irrtümer und Fehler, welche auf allfällige Mängel der EDV-Hard- und Software zurückzuführen sind. Der Gerichtsstand ist Perg.